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Sicherheit und Vorschriften · 2 Min. Lesezeit

Vorschriften für Werbeartikel: Verpackung, Lebensmittelkontakt und Spielzeug

Rechtlich ist ein Werbeartikel ein ganz normales Produkt. Eine Tasse muss die Regeln für Lebensmittelkontakt erfüllen, ein Plüschtier die Spielzeugsicherheit und die Verpackung die EU-Verpackungsverordnung, auch wenn das Produkt verschenkt wird. Verantwortlich ist, wer das Produkt in Verkehr bringt, doch als Käufer lohnt es sich zu wissen, wonach man fragt.

Fristen

13.12.2024Allgemeine Produktsicherheitsverordnung gilt
12.08.2026EU-Verpackungsverordnung gilt
1.08.2030neue Spielzeugsicherheitsverordnung

Verpackung: PPWR

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt ab dem 12. August 2026. Ab demselben Tag sind PFAS, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, in Lebensmittelverpackungen beschränkt. Die nächsten Schritte: einheitliche Sortierkennzeichnung ab 2028, und bis 2030 muss Verpackung recyclingfähig sein, dazu kommen Vorgaben für Wiederverwendung und Rezyklatanteil.

Für Werbeartikel heißt das: so wenig Verpackung wie möglich, Papier und Monomaterial bevorzugen und bei Geschenkboxen prüfen, ob sie recyclingfähig sind.

Produkte mit Lebensmittelkontakt

  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt für alle Materialien, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Berührung kommen: Tassen, Flaschen, Lunchboxen und Schneidebretter.
  • Konformitätserklärung. Für Kunststoffprodukte ist eine schriftliche Konformitätserklärung vorgeschrieben (Verordnung (EU) Nr. 10/2011), auch bei anderen Materialien lohnt es sich, danach zu fragen.
  • BPA-Verbot. Die Verordnung (EU) 2024/3190 verbietet Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien ab dem 20.01.2025. Die Übergangsfrist endete für die meisten Produkte am 20.07.2026, für einige läuft sie bis zum 20.01.2028.
  • Keramik. Für Keramikgeschirr gelten Grenzwerte für Blei und Cadmium (Richtlinie 84/500/EWG). Das Logo gehört auf die Außenseite der Tasse, nicht an den Trinkrand.

Spielzeug und Plüschmaskottchen

Ist ein Produkt zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren bestimmt, ist es Spielzeug, auch mit Logo und auch wenn es auf einer Messe verteilt wird. Spielzeug braucht die CE-Kennzeichnung und muss die Normen EN 71 erfüllen. Ein Plüschmaskottchen oder ein Kinderpuzzle braucht dieselbe Prüfung.

Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509 gilt ab dem 1. August 2030. Sie verschärft die Chemikalienregeln, verbietet etwa PFAS und gefährliche Bisphenole in Spielzeug, und verlangt für jedes Spielzeug einen digitalen Produktpass.

Mehr zu Reflektoren unter Reflektor mit Logo, zum Tassendruck unter Tassendruck.

Lunchboxen, Flaschen und Plüschtiere

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Häufige Fragen

Muss eine Tasse mit Logo die Regeln für Lebensmittelkontakt erfüllen?

Ja. Jedes Produkt mit Lebensmittel- oder Getränkekontakt muss die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen, ob verkauft oder verschenkt.

Ab wann gilt die EU-Verpackungsverordnung?

Ab dem 12. August 2026. Einige Vorgaben wie einheitliche Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit greifen zwischen 2028 und 2030.

Braucht ein Plüschtier mit Logo die CE-Kennzeichnung?

Ja, wenn es zum Spielen für Kinder bestimmt ist. Das Spielzeug muss die Normen EN 71 erfüllen.

Zahlen: Kaubad.ee-Katalog, Preise ohne MwSt. und Richtwerte.

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